Die Fach- und Praxisberatung wurde mit dem
neuen Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V
2010 gesetzlich verankert und wurde dort im § 12
beschrieben. Die Träger von Kindertagesstätten haben die
Möglichkeit, für diese Aufgabe einen entsprechend qualifizierten
Mitarbeiter bzw. eine entsprechend qualifizierte Mitarbeiterin
einzusetzen oder diese Aufgabe an einen Freiberufler/eine
Freiberuflerin zu übergeben, der/die selbstverständlich
auch die im Gesetz beschriebenen Anforderungen erfüllen muss.
Das Kreisdiakonische Werk hat sich für die Beauftragung einer
Freiberuflerin entschieden.
Die Gestaltung der Fach- und Praxisberatung ist abhängig von dem Bedarf der Kindertagesstätten und von dem, was aus Sicht der Fach- und Praxisberatung für die Einrichtung aktuell ein Thema sein könnte. Sie wird durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt und nimmt Trends und Entwicklungen in der Gesellschaft mit auf.
Schwerpunkte in dieser Aufgabenstellung sind u.a.
- die Begleitung der Leiterinnen und Mitarbeiter(innen),
- die Beratung der Träger,
- die Einbeziehung in die Elternarbeit.
Die Fach- und Praxisberatung kann beratend und fortbildend tätig werden. Weiterhin hat sie die Möglichkeit, Themen und deren Bearbeitung anzuregen und zu begleiten.
Für die Fach- und Praxisberatung beim Kreisdiakonischen
Werk wurde ein Arbeitskreis der Leiterinnen gebildet, der
neben den eigenen 5 Einrichtungen auch weiteren interessierten
Einrichtungen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet hat.
Dieser Kreis trifft sich regelmäßig. In diesem Arbeitskreis
werden Schwerpunkte der Arbeit und die daraus folgenden Aufgabenstellungen
für die Fach- und Praxisberatung besprochen. Daneben gibt
es eine individuell zugeschnittene Begleitung der einzelnen
Einrichtungen mit ihren Themenstellungen. Die Rückmeldung
zu diesem Angebot ist positiv, und es wird als hilfreiche
Unterstützung für den Arbeitsalltag beschrieben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern und Angehörige können sich selbstverständlich gern auch direkt an die Fach- und Praxisberatung wenden.
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